§1 Geltungsbereich
1. Kontor Weyers, Claudia Weyers-Lüdicke, kaufmännische Datenverarbeitung, nachfolgend "Auftragnehmer" genannt, erbringt alle Büro- und Serviceleistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils gültigen Fassung.

2. Von diesen Vertragsbedingungen insgesamt oder teilweise abweichende AGB des Kunden, nachfolgend „Auftraggeber“ oder eines Dritten, nachfolgend „Dritte“ genannt, werden nicht anerkannt, es sei denn, es wurde diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Die Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn in Kenntnis abweichenden AGB des Kunden, die Vertragsleistungen vorbehaltlos erbracht werden.

3. Sollte sich eine Partei bei der Durchführung des Vertrages Dritter bedienen, so werden abweichende AGB nicht anerkannt, auch wenn nicht nochmals ausdrücklich widersprochen wird.

4. Der Auftragnehmer braucht den AGB des Auftraggebers oder Dritter im Einzelfall nicht gesondert zu widersprechen, selbst wenn vom Auftragnehmer oder Dritte auf ein Schreiben Bezug genommen wird, das AGB des Auftraggebers oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist. 

§2 Angebot und Vertrag
1.
Die Bestellung des Kunden stellt ein bindendes Angebot dar, das durch Zusendung der Auftragsbestätigung angenommen wird.

2. Die in der Auftragsbestätigung bezeichneten Leistungen, Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen der Aufgabenstellung bedürfen der schriftlichen Vereinbarung per Post, Fax oder E-Mail und sind für beide Parteien bindend. Per Fax gesendete Auftragsbestätigungen werden als Original betrachtet und sind für alle Parteien gültig.

3.
Ein Vertrag gilt als abgeschlossen und gültig mit der Unterschrift des Auftraggebers, spätestens mit der Übergabe der Unterlagen, vollständig und richtig, die zur Erfüllung notwendig sind.

4. Der Auftragnehmer ist berechtigt Buchungen der laufenden Geschäftsvorfälle gemäß §6 Abs. 4 StBerG durchzuführen, unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung.

§3 Preise und Zahlung
1.
Soweit nicht anders angegeben, ist der Auftragnehmer an die in seinem Angebot enthaltenen Preise mindestens 30 Tage nach deren Datum gebunden. Maßgebend sind die im Vertrag bzw. Auftragsbestätigung genannten Preise, zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer.

2. Preisanpassungen für alle Dienstleistungen sind angelehnt an die Veränderungen des Verbraucherpreisindexes gemäß dem Statistisches Bundesamt und werden jährlich vorgenommen, insbesondere für Rahmenverträge. 

3. Der Abrechnungszeitraum beträgt eine Woche. Wird eine Arbeitsleistung innerhalb einer Woche abgeschlossen, erfolgt eine Abrechnung sofort nach Beendigung des Auftrages. Die Bezahlung hierfür erfolgt spätestens zwei Wochen nach Rechnungsdatum. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Auftragnehmer über den Betrag verfügen kann.

4. Die Zahlungen für die Dienstleistungen des Rahmenvertrages sind jeweils monatlich fällig und müssen bis spätestens zum dritten Werktag des jeweiligen Monats auf dem Konto des Auftragnehmers gutgeschrieben sein. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Auftragnehmer über den Betrag verfügen kann.
 

§4 Zahlungsverzug
1.
Rechnungen sind sofort fällig. Nach Ablauf von 14 Tagen besteht Zahlungsverzug.

2. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers kann der Auftragnehmer, wenn er erneut zur Zahlung auffordert oder den Betrag durch einen Beauftragten einziehen lässt, die dadurch entstandenen Kosten mit € 2,- pauschal berechnen. Grundsätzlich entsprechen die Verzugszinsen dem jeweiligen Bundesbank-Diskontsatz bzw. dem entsprechenden Zinssatz der Europäischen Zentralbank.

3. Der Auftragnehmer kann die Herausgabe der Arbeitsergebnisse und der Handakten verweigern, bis die Gebühren und Auslagen gezahlt wurden. Zu den Handakten gehören alle Schriftstücke, die der Auftragnehmer aus Anlass der Auftragserfüllung vom Auftraggeber erhalten hat.

§5 Aufrechnung
1.
Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen festgestellten Forderungen aufrechnen, sowie ein etwaiges Zurückerstattungsrecht geltend machen.

§6 Dauer und Kündigung
1.
Angebote des Auftragnehmers behalten, sofern im Angebot nichts anderes ausdrücklich bestimmt ist, dreißig Tage ab Ausstellungsdatum ihre Gültigkeit. Irrtümer behält sich der Auftragnehmer vor.

2. Aufträge und Rahmenverträge mit bestimmter Laufzeit enden, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf der Laufzeit für die das Auftragsverhältnis eingegangen wurde oder mit der vollständigen Erbringung der Leistung. Die Kündigungsfrist eines Rahmenvertrages beträgt vier Wochen zum Monatsende.

3. Aufträge mit unbestimmter Laufzeit können von beiden Seiten mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende gekündigt werden.

4. Ein Auftrag gilt als durchgeführt und beendet, wenn der Auftragnehmer die schriftlich niedergelegten Arbeitsergebnisse dem Auftraggeber übergeben hat und diese Übernahme schriftlich bestätigt wurde.

5. Wurden Arbeits-/ Anwesenheitszeiten vereinbart, können diese spätestens 48 Stunden vorher abgesagt oder verlegt werden. Arbeits-/ Anwesenheitszeiten, die nicht rechtzeitig abgesagt wurden, werden in vollem Umfang in Rechnung gestellt.

6.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Verträge aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Wichtige Gründe liegen insbesondere vor, wenn:

7. Jede Kündigung bedarf der schriftlichen Form. Es gilt hierbei das Datum des Poststempels, wobei ein Fax als Original betrachtet wird.
 
§7 Widerrufsrecht
1.
Der Auftraggeber kann innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsunterschrift widerrufen. Die Erklärung muss schriftlich per Post, E-Mail oder Fax erfolgen. Wurde bereits zum Zeitpunkt des Widerrufs Leistung erbracht, so erfolgt die Abrechnung auf der Grundlage der geltenden Preise.

§8 Mitwirkung
1.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Tätigkeit des Auftragnehmers zu unterstützen und ihm zur Erfüllung seiner Aufgaben nach diesem Vertrag notwendigen Unterlagen vollständig und rechtzeitig zu übergeben, dass dem Auftragnehmer eine angemessene Bearbeitungszeit verbleibt. Insbesondere schafft der Auftraggeber unentgeltlich alle Voraussetzungen im Bereich seiner Betriebsphäre, die zur Leistungserbringung erforderlich sind.

2. Es besteht der Vorbehalt, aus dem Vertrag ergebenen Rechten, Pflichten und Unterlagen an einen Steuerberater zu übertragen. Hierfür hat der Auftragnehmer den Auftraggeber zu informieren.

3.
Datenträger, die der Auftraggeber zur Verfügung stellt, müssen inhaltlich und technisch einwandfrei sein. Ist dies nicht der Fall, so hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer alle entstandenen Schäden, aus der Benutzung dieser Datenträger, zu ersetzen.

§9 Mängelbeseitigung
1.
Die vom Auftragnehmer an den Auftraggeber überlassenen Arbeitsunterlagen dienen auch als Information über den jeweiligen Bearbeitungsstand. Führen sie nicht zu einer unverzüglichen und begründeten Beanstandung, so gelten die Unterlagen als Interpretationshilfe für eine spätere Beurteilung des Vertragsgegenstandes in Hinblick auf seine Mängelfreiheit.

2. Offene Unrichtigkeiten (z.B. Schreib-, Rechen- und Übertragungsfehler) können vom Auftragnehmer jederzeit auch Dritten gegenüber berichtigt werden. Sonstige Mängel darf der Auftragnehmer Dritten gegenüber mit Einwilligung des Auftraggebers berichtigen. Die Einwilligung kann mündlich erfolgen. Diese ist nicht erforderlich, wenn berechtigte Interessen des Auftragnehmers den Interessen des Auftraggebers vorgehen.

3. Soweit der Auftraggeber dem Auftragnehmer geforderte Voraussetzungen vorenthält, hat er die so entstehenden Mehraufwendungen gesondert zu vergüten. Alle Mehraufwendungen, die über die geschuldete Leistung des Auftragnehmers hinausgehen und Mehraufwendungen, die durch Verzögerungen auf Seiten des Auftraggebers veranlasst sind, werden unter Berücksichtigung des §642 BGB in Rechnung gestellt.

§10 Verzug und höhere Gewalt
1.
Falls der Auftragnehmer bei der Erfüllung in Verzug gerät, kann der Auftraggeber nach Ablauf einer dem Auftragnehmer gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten, wenn die vereinbarten Leistungen bis zum Fristablauf nicht erbracht worden sind.

2. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen den Auftragnehmer, die Erfüllung seiner Verpflichtungen um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben.

§11 Gewährleistung und Haftung
1.
Die Haftung für vertragliche Pflichtverletzung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Soweit eine einfache Fahrlässigkeit zur Last gelegt wird, so ist diese während der Gewährleistungsfrist schriftlich nachzugewiesen.

2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, einen Schaden, für den er den Auftragnehmer ersatzpflichtig machen will, dem Auftragnehmer unverzüglich nach Bekannt werden in schriftlicher Form per Post, Fax oder E-Mail zu melden.

3. Der Auftragnehmer hat den Mangel dann nicht zu vertreten, wenn der Mangel auf der vom Auftraggeber gegebenen Aufgabenstellung oder der fehlerhafte bzw. unzureichenden Mitwirkung des Auftraggebers beruht. Eine etwaige Gewährleistungsverpflichtung des Auftragnehmers entfällt ferner, wenn der Auftraggeber oder Dritte ohne Zustimmung des Auftragnehmers die Leistungen oder Teile der Leistungen verändern. Ansprüche auf Wandlung, Minderung oder Kostenerstattung bei Ersatzvornahmen bestehen nicht.

4. Die Gewährleistungsfrist beträgt, beginnend mit der Auslieferung, ein Jahr. Schadenersatzansprüche - gleich aus welchem Rechtsgrund – verjähren nach einem Jahr.

5. Der Auftragnehmer haftet insbesondere nicht für:

6. Für Schäden, die während der Gewährleistungsfrist von einem Jahr schriftlich nachgewiesen wurden und die der Auftragnehmer schuldhaft zu vertreten hat, haftet er bis zu einem Gesamtbetrag in Höhe des Auftragswertes, höchstens jedoch für den Betrag von 2.000,-- Euro. Darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen.

7. Entwürfe, Aufstellungen und Berechnungen nur für eigene Zwecke, soweit diese an den Arbeitsereignissen des Auftragnehmers Urheberrechte entstanden sind, verbleiben bei dem Auftragnehmer.

§12 Fremde Inhalte
1.
Der Auftragnehmer ist nicht verantwortlich für den Inhalt von externen, nicht vom Auftragnehmer stammenden Inhalten. Dem Auftraggeber und/oder irgendeiner anderen Person ist es untersagt, Inhalte zu übersenden, die gegen die gesetzlichen Vorschriften der BRD und gegen die guten Sitten verstoßen, sowie Äußerungen enthalten, die Dritte beleidigen oder sonstige strafrechtliche Konsequenzen zur Folge haben.

§13 Datenschutz
1.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Daten und Inhalten lediglich zu eigenen Zwecken bzw. zu Zwecken der Abwicklung der Aufträge und der zwischen den beiden Parteien zustande gekommenen Vertrag zu nutzen und nicht an außenstehende Dritte weiterzugeben, sofern hierzu der Auftraggeber nicht ausdrücklich sein Einverständnis erklärt hat und sofern hierzu keine behördlich angeordnete Verpflichtung besteht.

§14 Schlussbestimmung
1.
Diese AGB unterliegen deutschem Recht. Als Gerichtsstand gilt die Hansestadt Hamburg. Erfüllungs- und Zahlungsort ist die Hansestadt Hamburg.

2. Jegliche Änderungen, Ergänzungen oder die teilweise oder gesamte Aufhebung dieser Bestimmungen bedürfen der Schriftform.

3. Sollte eine dieser Bestimmungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. In diesem Falle sind diese Bestimmungen vielmehr sinngemäß durchzuführen.