§1 Geltungsbereich
1. Kontor Weyers, Claudia Weyers-Lüdicke,
kaufmännische Datenverarbeitung, nachfolgend "Auftragnehmer" genannt,
erbringt alle Büro- und Serviceleistungen ausschließlich auf Grundlage dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils gültigen Fassung.
2. Von diesen Vertragsbedingungen insgesamt oder
teilweise abweichende AGB des Kunden, nachfolgend „Auftraggeber“ oder eines
Dritten, nachfolgend „Dritte“ genannt, werden nicht anerkannt, es sei denn, es
wurde diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Die Geschäftsbedingungen
gelten auch dann, wenn in Kenntnis abweichenden AGB des Kunden, die
Vertragsleistungen vorbehaltlos erbracht werden.
3. Sollte sich eine Partei bei der Durchführung
des Vertrages Dritter bedienen, so werden abweichende AGB nicht anerkannt, auch
wenn nicht nochmals ausdrücklich widersprochen wird.
4. Der Auftragnehmer braucht den AGB des
Auftraggebers oder Dritter im Einzelfall nicht gesondert zu widersprechen,
selbst wenn vom Auftragnehmer oder Dritte auf ein Schreiben Bezug genommen
wird, das AGB des Auftraggebers oder eines Dritten enthält oder auf solche
verweist.
§2 Angebot und Vertrag
1. Die Bestellung des
Kunden stellt ein bindendes Angebot dar, das durch Zusendung der Auftragsbestätigung
angenommen wird.
2. Die in der Auftragsbestätigung bezeichneten
Leistungen, Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen der Aufgabenstellung
bedürfen der schriftlichen Vereinbarung per Post, Fax oder E-Mail und sind für
beide Parteien bindend. Per Fax gesendete Auftragsbestätigungen werden als
Original betrachtet und sind für alle Parteien gültig.
3. Ein Vertrag gilt als
abgeschlossen und gültig mit der Unterschrift des Auftraggebers, spätestens mit
der Übergabe der Unterlagen, vollständig und richtig, die zur Erfüllung
notwendig sind.
4. Der Auftragnehmer ist berechtigt Buchungen der laufenden
Geschäftsvorfälle gemäß §6 Abs. 4 StBerG durchzuführen, unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung.
§3 Preise und Zahlung
1. Soweit nicht anders
angegeben, ist der Auftragnehmer an die in seinem Angebot enthaltenen Preise
mindestens 30 Tage nach deren Datum gebunden. Maßgebend sind die im Vertrag
bzw. Auftragsbestätigung genannten Preise, zuzüglich der jeweils gesetzlichen
Umsatzsteuer.
2. Preisanpassungen für alle Dienstleistungen
sind angelehnt an die Veränderungen des Verbraucherpreisindexes gemäß dem
Statistisches Bundesamt und werden jährlich vorgenommen, insbesondere für
Rahmenverträge.
3. Der Abrechnungszeitraum beträgt eine Woche. Wird eine
Arbeitsleistung innerhalb einer Woche abgeschlossen, erfolgt eine Abrechnung
sofort nach Beendigung des Auftrages. Die Bezahlung hierfür erfolgt spätestens
zwei Wochen nach Rechnungsdatum. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn
der Auftragnehmer über den Betrag verfügen kann.
4. Die Zahlungen für die Dienstleistungen des
Rahmenvertrages sind jeweils monatlich fällig und müssen bis spätestens zum
dritten Werktag des jeweiligen Monats auf dem Konto des Auftragnehmers
gutgeschrieben sein. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der
Auftragnehmer über den Betrag verfügen kann.
§4 Zahlungsverzug
1. Rechnungen sind
sofort fällig. Nach Ablauf von 14 Tagen besteht Zahlungsverzug.
2. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers kann der
Auftragnehmer, wenn er erneut zur Zahlung auffordert oder den Betrag durch
einen Beauftragten einziehen lässt, die dadurch entstandenen Kosten mit €
2,- pauschal berechnen. Grundsätzlich entsprechen die Verzugszinsen dem
jeweiligen Bundesbank-Diskontsatz bzw. dem entsprechenden Zinssatz der
Europäischen Zentralbank.
3. Der Auftragnehmer kann die Herausgabe
der Arbeitsergebnisse und der Handakten verweigern, bis die Gebühren und
Auslagen gezahlt wurden. Zu den Handakten gehören alle Schriftstücke, die der
Auftragnehmer aus Anlass der Auftragserfüllung vom Auftraggeber erhalten hat.
§5 Aufrechnung
1. Der Auftraggeber kann
nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen festgestellten Forderungen
aufrechnen, sowie ein etwaiges Zurückerstattungsrecht geltend machen.
§6 Dauer und Kündigung
1. Angebote des
Auftragnehmers behalten, sofern im Angebot nichts anderes ausdrücklich bestimmt
ist, dreißig Tage ab Ausstellungsdatum ihre Gültigkeit. Irrtümer behält sich
der Auftragnehmer vor.
2. Aufträge und Rahmenverträge mit bestimmter
Laufzeit enden, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf der Laufzeit
für die das Auftragsverhältnis eingegangen wurde oder mit der vollständigen
Erbringung der Leistung. Die Kündigungsfrist eines Rahmenvertrages beträgt vier
Wochen zum Monatsende.
3. Aufträge mit unbestimmter Laufzeit können von
beiden Seiten mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
4. Ein Auftrag gilt als durchgeführt und
beendet, wenn der Auftragnehmer die schriftlich niedergelegten Arbeitsergebnisse
dem Auftraggeber übergeben hat und diese Übernahme schriftlich bestätigt wurde.
5. Wurden Arbeits-/ Anwesenheitszeiten
vereinbart, können diese spätestens 48 Stunden vorher abgesagt oder verlegt
werden. Arbeits-/ Anwesenheitszeiten, die nicht rechtzeitig abgesagt wurden,
werden in vollem Umfang in Rechnung gestellt.
6. Das Recht zur
außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt. Der Auftragnehmer ist
berechtigt, Verträge aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung aufzulösen.
Wichtige Gründe liegen insbesondere vor, wenn:
7. Jede Kündigung bedarf der schriftlichen Form. Es gilt hierbei
das Datum des Poststempels, wobei ein Fax als Original betrachtet wird.
§7 Widerrufsrecht
1. Der Auftraggeber kann
innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsunterschrift widerrufen. Die Erklärung
muss schriftlich per Post, E-Mail oder Fax erfolgen. Wurde bereits zum
Zeitpunkt des Widerrufs Leistung erbracht, so erfolgt die Abrechnung auf der
Grundlage der geltenden Preise.
§8 Mitwirkung
1. Der Auftraggeber
verpflichtet sich, die Tätigkeit des Auftragnehmers zu unterstützen und ihm zur
Erfüllung seiner Aufgaben nach diesem Vertrag notwendigen Unterlagen
vollständig und rechtzeitig zu übergeben, dass dem Auftragnehmer eine
angemessene Bearbeitungszeit verbleibt. Insbesondere schafft der Auftraggeber
unentgeltlich alle Voraussetzungen im Bereich seiner Betriebsphäre, die zur
Leistungserbringung erforderlich sind.
2. Es besteht der Vorbehalt, aus dem Vertrag ergebenen
Rechten, Pflichten und Unterlagen an einen Steuerberater zu übertragen. Hierfür
hat der Auftragnehmer den Auftraggeber zu informieren.
3. Datenträger, die der
Auftraggeber zur Verfügung stellt, müssen inhaltlich und technisch einwandfrei
sein. Ist dies nicht der Fall, so hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer alle
entstandenen Schäden, aus der Benutzung dieser Datenträger, zu ersetzen.
§9 Mängelbeseitigung
1. Die vom Auftragnehmer
an den Auftraggeber überlassenen Arbeitsunterlagen dienen auch als Information
über den jeweiligen Bearbeitungsstand. Führen sie nicht zu einer unverzüglichen
und begründeten Beanstandung, so gelten die Unterlagen als Interpretationshilfe
für eine spätere Beurteilung des Vertragsgegenstandes in Hinblick auf seine
Mängelfreiheit.
2. Offene Unrichtigkeiten (z.B. Schreib-, Rechen-
und Übertragungsfehler) können vom Auftragnehmer jederzeit auch Dritten
gegenüber berichtigt werden. Sonstige Mängel darf der Auftragnehmer Dritten
gegenüber mit Einwilligung des Auftraggebers berichtigen. Die Einwilligung kann
mündlich erfolgen. Diese ist nicht erforderlich, wenn berechtigte Interessen
des Auftragnehmers den Interessen des Auftraggebers vorgehen.
3. Soweit der Auftraggeber dem Auftragnehmer
geforderte Voraussetzungen vorenthält, hat er die so entstehenden
Mehraufwendungen gesondert zu vergüten. Alle Mehraufwendungen, die über die
geschuldete Leistung des Auftragnehmers hinausgehen und Mehraufwendungen, die
durch Verzögerungen auf Seiten des Auftraggebers veranlasst sind, werden unter
Berücksichtigung des §642 BGB in Rechnung gestellt.
§10 Verzug und höhere
Gewalt
1. Falls der Auftragnehmer
bei der Erfüllung in Verzug gerät, kann der Auftraggeber nach Ablauf einer dem
Auftragnehmer gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten, wenn
die vereinbarten Leistungen bis zum Fristablauf nicht erbracht worden sind.
2. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen den
Auftragnehmer, die Erfüllung seiner Verpflichtungen um die Dauer der
Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben.
§11 Gewährleistung und
Haftung
1. Die Haftung für
vertragliche Pflichtverletzung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
beschränkt. Soweit eine einfache Fahrlässigkeit zur Last gelegt wird, so ist
diese während der Gewährleistungsfrist schriftlich nachzugewiesen.
2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, einen
Schaden, für den er den Auftragnehmer ersatzpflichtig machen will, dem
Auftragnehmer unverzüglich nach Bekannt werden in schriftlicher Form per Post,
Fax oder E-Mail zu melden.
3. Der Auftragnehmer hat den Mangel dann nicht
zu vertreten, wenn der Mangel auf der vom Auftraggeber gegebenen
Aufgabenstellung oder der fehlerhafte bzw. unzureichenden Mitwirkung des
Auftraggebers beruht. Eine etwaige Gewährleistungsverpflichtung des
Auftragnehmers entfällt ferner, wenn der Auftraggeber oder Dritte ohne
Zustimmung des Auftragnehmers die Leistungen oder Teile der Leistungen
verändern. Ansprüche auf Wandlung, Minderung oder Kostenerstattung bei
Ersatzvornahmen bestehen nicht.
4. Die Gewährleistungsfrist beträgt, beginnend
mit der Auslieferung, ein Jahr. Schadenersatzansprüche - gleich aus welchem
Rechtsgrund – verjähren nach einem Jahr.
5. Der Auftragnehmer haftet insbesondere nicht
für:
6. Für Schäden, die während der
Gewährleistungsfrist von einem Jahr schriftlich nachgewiesen wurden und die der
Auftragnehmer schuldhaft zu vertreten hat, haftet er bis zu einem Gesamtbetrag
in Höhe des Auftragswertes, höchstens jedoch für den Betrag von 2.000,-- Euro.
Darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen.
7. Entwürfe, Aufstellungen und Berechnungen nur
für eigene Zwecke, soweit diese an den Arbeitsereignissen des Auftragnehmers
Urheberrechte entstanden sind, verbleiben bei dem Auftragnehmer.
§12 Fremde Inhalte
1. Der Auftragnehmer ist
nicht verantwortlich für den Inhalt von externen, nicht vom Auftragnehmer
stammenden Inhalten. Dem Auftraggeber und/oder irgendeiner anderen Person ist
es untersagt, Inhalte zu übersenden, die gegen die gesetzlichen Vorschriften
der BRD und gegen die guten Sitten verstoßen, sowie Äußerungen enthalten, die
Dritte beleidigen oder sonstige strafrechtliche Konsequenzen zur Folge haben.
§13 Datenschutz
1. Der Auftragnehmer ist
verpflichtet, sich die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Daten und
Inhalten lediglich zu eigenen Zwecken bzw. zu Zwecken der Abwicklung der
Aufträge und der zwischen den beiden Parteien zustande gekommenen Vertrag zu
nutzen und nicht an außenstehende Dritte weiterzugeben, sofern hierzu der Auftraggeber
nicht ausdrücklich sein Einverständnis erklärt hat und sofern hierzu keine
behördlich angeordnete Verpflichtung besteht.
§14 Schlussbestimmung
1. Diese AGB unterliegen
deutschem Recht. Als Gerichtsstand gilt die Hansestadt Hamburg. Erfüllungs- und
Zahlungsort ist die Hansestadt Hamburg.
2. Jegliche Änderungen, Ergänzungen oder die
teilweise oder gesamte Aufhebung dieser Bestimmungen bedürfen der Schriftform.
3. Sollte eine dieser Bestimmungen ganz oder
teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen
Bestimmungen dadurch nicht berührt. In diesem Falle sind diese Bestimmungen
vielmehr sinngemäß durchzuführen.